Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Dein-Bergfuehrer Thomas Steber staatlich geprüfter Berg- und Skiführer Am Bahndamm 3 D-87663 Lengenwang

1. Anmeldung

Die Anmeldung kann schriftlich mittels Anmeldeformular oder elektronisch erfolgen. Mit der Anmeldung bietet der Reisende Thomas Steber den Abschluss eines Vertrags verbindlich an. Der Teilnahmevertrag kommt zustande, wenn dem Teilnehmer die entsprechende schriftliche Buchungsbestätigung, auch elektronisch, Thomas Steber zukommen hat lassen. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des Vertrags zwischen dem Reisendem und Thomas Steber

2. Teilnahmevoraussetzungen

Für alle von Thomas Steber angebotenen Touren ist eine gesunde körperliche Verfassung gute Kondition. Der Reisende muss die konditionellen und technischen Voraussetzungen gemäß der Touren-/Kursausschreibung uneingeschränkt erfüllen. Teilnehmer, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen zu Beginn und auch noch während der Tour/des Kurses ganz oder teilweise von der Teilnahme ausgeschlossen werden.

3. Zahlung

Auf den in der Rechnung ausgewiesenen Gesamtbetrag ist spätestens 30 Tage vor Tour-/Kursbeginn zu zahlen, ohne dass es hierzu einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Erhält der Teilnehmer die Rechnung 30 oder weniger Tage vor dem Touren-/oder Kursbeginn, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bankverbindung von Thomas Steber: IBAN: DE51 5001 0517 5414, BIC: INGDDEFFXXX, ING DIBA

4. Leistungsänderungen

Änderungen wesentlicher Leistungen, die nach Vertragsabschluss notwendig werden (etwa aufgrund der Touren- Wetter- oder Schneeverhältnisse) werden nicht erstattet. Es wird auf jedem Fall ein alternativ Programm vorgeschlagen. Bei einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Leistung im Vorfeld der Tour kann der Teilnehmer vom Vertrag zurücktreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen, anderen Tour/einem anderen Kurs verlangen. Diese Rechte muss der Teilnehmer unverzüglich nach der entsprechenden Erklärung  geltend machen. Soweit geänderte Leistungen mit Mängeln behaftet sind, bleiben Gewährleistungsansprüche unberührt.

5. Nichtinanspruchnahme von Leistungen

Sofern der Teilnehmer nach Tour-/Kursantritt einzelne Leistungen, die ordnungsgemäß angeboten wurden, aus Gründen, die dem Teilnehmer zuzurechnen sind, nicht in Anspruch nimmt, so hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf anteilige Erstattung des Preises. Dein-Bergfuehrer wird sich aber um Erstattung etwaiger ersparten Aufwendungen durch Leistungsträger bemühen.

6. Mindestteilnehmerzahl

Wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl kann Deine-Bergfuehrer (Thomas Steber) vom Vertrag zurücktreten, wenn in der jeweiligen Touren-/Kursbeschreibung eine Mindestteilnehmerzahl angegeben war. Ein etwaiger Rücktritt wegen des Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl wird spätestens 10 Tage vor Tour-/Kursbeginn erklärt. Geleistete Zahlungen erhält der Teilnehmer unverzüglich zurück.

7. Rücktritt

Der Teilnehmer kann jederzeit vor Beginn der Tour/des Kurses vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist der Deinem Berfuehrer (Thomas Steber), Am Bahndamm 3, D – 87663 Lengenwang gegenüber schriftlich zu erklären. Im Falle des Rücktritts kann Dein-Berfuehrer (Thomas Steber, soweit sie den Rücktritt nicht zu vertreten hat oder ein Fall höherer Gewalt vorliegt, für die bis zum Rücktritt getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen vom Teilnehmer eine Entschädigung wie folgt verlangen:

Bei Rücktritt bis zum 30ten Tag vor Beginn fällt keine Gebühr an.

Bei Rücktritt vom 29. bis zum 25. Tag vor Tour-/Kursbeginn: 30 % des Tour-/Kurspreises

Bei Rücktritt vom 24. bis zum 16. Tag vor Tour-/Kursbeginn: 50 % des Tour-/Kurspreises

Bei Rücktritt vom 15. Tag bis zum 7. Tag vor Tour-/Kursbeginn: 80 % des Tour-/Kurspreises

Bei Rücktritt vom 6. Tag bis zum Tag des Tour-/Kursbeginns sowie bei Nichtantritt: 90 % des Tour-/Kurspreises

Der Nachweis, dass kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist, ist dem Teilnehmer unbenommen.

 

8. Versicherungen für den Teilnehmer

Wir empfehlen den Reisenden den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung sowie einer Versicherung zur Deckung von Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit. Gerne übersenden wir Ihnen Formulare über die Versicherungskammer Bayern.

10. Kündigung aus verhaltensbedingten Gründen

Dein-Bergfuehrer (Thomas Steber) kann den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn ein Teilnehmer ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. In diesem Fall wird der Anspruch auf Bezahlung des gesamten Tour-/Kurspreises gemacht, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt werden, einschließlich der von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.

11. Obliegenheiten bei Mängeln

Wird die Leistung von Dein-Bergfuehrer  nicht vertragsgemäß erbracht, kann der Teilnehmer Abhilfe verlangen. Der Teilnehmer ist jedoch verpflichtet einen aufgetretenen Mangel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt dies schuldhaft, tritt eine Minderung des Preises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Mängelanzeige erkennbar aussichtslos oder aus anderen Gründen unzumutbar ist. Die Mängelanzeige ist dem Tour-/Kursleiter unverzüglich zur Kenntnis zu geben. Wird eine Tour/ein Kurs infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt, kann der Teilnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Vertrag kündigen. Dies setzt allerdings voraus, dass der Teilnehmer dem vor Ort anwesenden Tour-/Kursleiter zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung gesetzt hat, die ohne Abhilfe verstrichen ist. Eines Abhilfeverlangens mit Fristsetzung bedarf es nur dann nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

12. Haftungsbeschränkung

Die vertragliche Haftung der Dein-Bergfuehrer für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Tour-/Kurspreis beschränkt, soweit ein Schaden des Teilnehmers weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder  für einen dem Teilnehmern entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist. Die deliktische Haftung  ist für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, auf den dreifachen Tour-/Kurspreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche im Zusammenhang mit Reisegepäck nach dem Montrealer Übereinkommen bleiben von der Beschränkung unberührt. Die genannte Haftungshöchstsumme gilt jeweils je Teilnehmer und Kurs. Dein Bergfuehrer haftet nicht für Personen- und Sachschäden oder Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Beförderungsleistungen, Seilbahnfahrten). Fremdleistungen, die nicht Bestandteil der erbrachten Leistungen sind, werden in der Touren-/Kursbeschreibung und der Teilnahmebestätigung ausdrücklich und unter Angabe des vermittelten Vertragspartners eindeutig als solche gekennzeichnet. Dein- Bergfuehrer haftet gegenüber dem Teilnehmer aber wenn und soweit für den Schaden des Teilnehmers die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten von Dein-Bergfuehrer ursächlich geworden ist.

13. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Zeitpunkt des Tour-/Kursendes gegenüber der Dein-Bergfuehrer, Am Bahndamm 3, D-87663 Lengenwang geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist kann der Teilnehmer Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Entsprechende Ansprüche des Teilnehmers verjähren in einem Jahr. Die Verjährungsfrist läuft ab dem Tag, an dem die Tour/der Kurs dem Vertrage nach enden sollte. Die gesetzliche Verjährungsfrist für deliktische Ansprüche bleibt unberührt.

14. Bildmaterial

Während den Touren/ den Kursen entsteht Bildmaterial für die Bildergalerie, Printprodukte und die Webseite von Dein-Bergfuehrer, das von Teilnehmern oder Bergführern aufgenommen wurde und erkennbar einzelne Personen zeigen kann. Mit der Verwendung dieses Bildmaterials erklärt sich der Teilnehmer einverstanden.

15. Veranstalter

Veranstalter ist die Thomas Steber, Am Bahndamm 3, D-87663 Lengenwang, Telefon +49(0)160 – 94674043; E-Mail: Dein-bf-thomas@web.de.

16. Anwendbares Recht

Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer und Dein-Bergfuehrer findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Soweit bei Klagen des Teilnehmers gegen Dein-Bergfuehrer (Thomas Steber) im Ausland für unsere Haftung dem Grunde nach deutsches Recht nicht angewendet werden sollte, findet es bezüglich der Rechtsfolgen, insbesondere hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen des Teilnehmern Anwendung.

17. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist der Sitz von Dein-Bergfuehrer. Dies gilt nicht, wenn und soweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Teilnahmevertrag anzuwenden sind, etwas anderes zugunsten des Teilnehmers ergibt.